Fabio Adinolfi in GRUR-Prax 09/2024 zu den Auswirkungen von Social Media Posts auf Designrechte
Wie die von Rihanna in einem Social Media Post getragenen Turnschuhe die Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters von Puma verhindert haben, erklärt BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt Fabio Adinolfi in seinem Artikel in der GRUR-Prax 09/2024.
Die Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters des Sportartikelherstellers Puma für Turnschuhe aus dem Jahr 2016 wurde vom EUIPO auf Antrag eines Dritten für nichtig erklärt. Als Grund hierfür wurde die „Offenbarung“ des Gemeinschaftsgeschmacksmusters durch Posts auf dem Instagram-Account von Popstar Rihanna zwei Jahre zuvor angeführt.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Entscheidung des EUIPO in seinem Urteil (T-743/22) vom 06. März 2024 bestätigt. Zum Zeitpunkt der Anmeldung habe das Gemeinschaftsgeschmacksmuster mithin keine Eigenart iSv Art. 6 GGV innegehabt.
Das Fazit von Fabio Adinolfi lautet somit: Wird längere Zeit vor der Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ein ähnliches Muster der breiten Öffentlichkeit mittels Social Media Posts gezeigt, liegt darin eine Offenbarung iSv Art. 7 I GGV, was dem zur Anmeldung gebrachten Gemeinschaftsgeschmacksmuster die Eigenart nimmt.
Der Autor empfiehlt zudem Unternehmen, die Influencer für Ihre Produktwerbung beauftragen, zeitnah nach Offenbarung eines neuen Produkts die entsprechende Gemeinschaftsgeschmacksmuster – resp. Designanmeldung vorzunehmen. Für derartige Sachverhalte habe der Gesetzgeber schließlich eine Entscheidungszeit von zwölf Monaten vorgesehen.
Den vollständigen Artikel von Fabio Adinolfi steht registrierten Nutzer von GRUR-Prax hier zum Download zur Verfügung.