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Das Europäische Patentamt erhöht zum 1. April 2022 turnusmäßig seine Gebühren

28. März 2022/in IP-Update

Das EPA ist bestrebt, die Online-Einreichung von Anmeldeunterlagen zum Standardformat zu machen. Um dies attraktiver zu gestalten, hat das EPA die Einreichung in DOCX ermöglicht, dem zeichencodierten Format.

Das EPA unterscheidet zukünftig bei Anmeldegebühren 3 Fälle:

1. Alle Anmeldeunterlagen werden online in zeichencodiertem Format eingereicht. Dann beträgt die amtliche Anmeldegebühr nur EUR 100,00.
2. Die Einreichung der Anmeldung erfolgt online, jedoch mindestens eine Unterlage ist nicht in zeichencodiertem Format. Dann beträgt die Anmeldegebühr EUR 130,00.
3. Einreichung in Papierform, mit einer Anmeldegebühr von EUR 270,00.

Mithin können amtliche Anmeldegebühren eingespart werden, wenn sämtliche Anmeldeunterlagen in zeichencodiertem Format eingereicht werden. Allerdings geben wir zu bedenken, dass zeichencodierte Dateien im Gegensatz zu Rasterformaten (PDF) leicht verändert werden können, ohne dass dies nachträglich erkannt wird. Auch ist eine immer gleiche Darstellung von Sonderzeichen und Formeln nur in Rasterformaten gewährleistet. Es erscheint daher empfehlenswert, Dokumente zumindest zusätzlich auch in einem Rasterformat einzureichen; es greift dann die relativ geringe höhere Gebühr von 130 Euro.

Die nebenstehende Grafik illustriert die Entwicklung der Anmeldegebühren der letzten Jahre. Wiedergegeben sind die konkreten Anmeldegebühren für Online-Einreichungen (rote Linie) und Einreichungen auf Papier (gestrichelt rot) seit 2006 sowie die neue Anmeldegebühr, die für Online-Einreichung mit lediglich einer nicht-zeichenkodierten Unterlage anfällt, seit 2020 (gestrichelt und punktiert rot). Erwartungsgemäß sind sämtliche Gebühren in dem betreffenden Zeitraum gestiegen, mit einer Ausnahme: Seit Einführung der Online-Einreichung mit einer nicht-zeichenkodierten Unterlage ist der Betrag für die Online-Einreichung in 2020 signifikant gesunken.

Die Grafik zeigt außerdem die prozentuale Änderung der Gebühr für die Online-Einreichung gegenüber der letzten Änderung (gestrichelt und punktiert blau). Die signifikante Absenkung um 20 Prozent im Jahre 2020 ist deutlich zu sehen. Ebenfalls gezeigt ist die Inflationsrate in Deutschland (gestrichelt blau). Wie deutlich zu sehen ist, bewegten sich die Änderungen der Gebühren auf deutlich höherem Niveau als die Inflationsrate, nämlich zwischen 2 und 10 Prozent in den Jahren 2008 bis 2017 gegenüber Inflationswerten zwischen 0 und 2 Prozent. Diese Bild hat sich seit Einführung der Online-Einreichung mit einer nicht-zeichenkodierten Unterlage seit dem Jahr 2020 zumindest vorübergehend bedeutend geändert: das starke Absinken von 20 Prozent korrigiert den alten Trend. Jedoch kehrt das EPA mit der neuesten Änderung zurück zu einer Rate von über 5 Prozent, wobei hier die gegenüberzustellende Inflationsrate noch nicht bekannt ist. Es bleibt zu hoffen, dass künftige Gebührenänderungen den Trend aufhalten und unter der Inflationsrate bleiben werden.

 

Grafik: Entwicklung der Anmeldegebühren

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2022-03-28 00:00:002022-08-02 10:38:30Das Europäische Patentamt erhöht zum 1. April 2022 turnusmäßig seine Gebühren

Autor

Fritz Jetzek

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