Dr. Sebastian Engels in der WirtschaftsWoche: Markenrecht im Beethoven-Jubiläumsjahr
250 Jahre alt wäre er in diesem Jahr: Ludwig van Beethoven, ewiger Superstar der Klassik und prägender Komponist bis in unsere Gegenwart. Unvermindert daher auch die Bestrebungen zahlreicher Hersteller, mit „Beethoven“ für eigene Produkte zu werben. So gibt es Beethoven-Bier, Beethoven-Tee, sogar ein Rechenzentrum schmückt sich mit dem Namen des berühmten Komponisten. Die Liste der Einträge im Markenregister ist lang. Bleibt somit die Frage, auf welche Weise der Name des einzigartigen Musikers dann noch genutzt werden darf, ohne Markenrechtsverletzungen zu begehen?
Zu diesen Themen wurde BOEHMERT & BOEHMERT Anwalt Dr. Sebastian Engels von der WirtschaftsWoche im Rahmen des Artikels „Beethoven Jubiläumsjahr – Wer von der Marke Beethoven profitiert“ befragt.
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