Dr. Laura Haas über „Ergänzende Schutzzertifikate“ in der Sommer-Ausgabe 2020 der European Biotechnology
In der „Summer Edition 2020“ des Fachmagazins „European Biotechnology“ erörtert BOEHMERT & BOEHMERT Patentanwältin Dr. Laura Haas einen Rechtsfall vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, der in ein spezifisches Regelwerk für den Patentschutz im Fall Ergänzender Schutzzertifikate (engl. SPC Supplementary Protection Certificates) mündete.
Im Detail entschied der EUGH, dass es grundsätzlich möglich sei, ein SPC trotz fehlender spezifischer Offenlegung des Produktes im Grundpatent zu erteilen. Allerdings müsse ein Fachmann unmittelbar und eindeutig ableiten können, dass das Erzeugnis in den Schutzbereich des Grundpatents falle.
Als Konsequenz dieses EUGH-Urteils sieht die promovierte Biochemikerin Laura Haas die Option, dass auf Grundlage eines nachfolgend erlangten Patents, das das Ergebnis einer „selbstständigen erfinderischen Tätigkeit“ gegenüber einem Grundpatent ist, eine Verletzungsabwehr geschaffen werden könne.
Lesen Sie hier die ausführliche Darlegung des EUGH-Entscheids und erfahren Sie mehr über die Hintergründe (nur auf Englisch verfügbar)!