• Standorte
  • Presse
  • Impressum
  • Kontakt
  • DE
    • EN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Awards & Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Team
  • Aktuelles & Wissen
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Brexit-Update
    • Publikationen
    • B&B Bulletin
  • Karriere
    • Arbeiten bei uns
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Menü Menü
EXPERTEN FINDEN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Awards und Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Unser Team
  • Aktuelles & Wissen
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Brexit-Update
    • Publikationen
    • B&B Bulletin
  • Karriere
    • Arbeiten bei uns
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Standorte
  • Impressum
  • Presse
  • Experten finden
  • DE
    • EN

Dr. Laura Haas über „Ergänzende Schutzzertifikate“ in der Sommer-Ausgabe 2020 der European Biotechnology

30. Juli 2020/in Publikationen, Patent- & Gebrauchsmusterrecht

In der „Summer Edition 2020“ des Fachmagazins „European Biotechnology“ erörtert BOEHMERT & BOEHMERT Patentanwältin Dr. Laura Haas einen Rechtsfall vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, der in ein spezifisches Regelwerk für den Patentschutz im Fall Ergänzender Schutzzertifikate (engl. SPC Supplementary Protection Certificates) mündete. 

Im Detail entschied der EUGH, dass es grundsätzlich möglich sei, ein SPC trotz fehlender spezifischer Offenlegung des Produktes im Grundpatent zu erteilen. Allerdings müsse ein Fachmann unmittelbar und eindeutig ableiten können, dass das Erzeugnis in den Schutzbereich des Grundpatents falle. 

Als Konsequenz dieses EUGH-Urteils sieht die promovierte Biochemikerin Laura Haas die Option, dass auf Grundlage eines nachfolgend erlangten Patents, das das Ergebnis einer „selbstständigen erfinderischen Tätigkeit“ gegenüber einem Grundpatent ist, eine Verletzungsabwehr geschaffen werden könne. 

Lesen Sie hier die ausführliche Darlegung des EUGH-Entscheids und erfahren Sie mehr über die Hintergründe (nur auf Englisch verfügbar)!

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2020-07-30 14:33:002022-08-10 13:26:15Dr. Laura Haas über „Ergänzende Schutzzertifikate“ in der Sommer-Ausgabe 2020 der European Biotechnology

Autor

Dr. Laura Haas

Inhalte

Weitere Beiträge

  • Neuer Kommentar „Ingerl/Rohnke/­Nordemann -… 2. Februar 2023
  • Veröffentlichung Sedona-Richtlinien mit Co-Autor Dr. Michael… 30. Januar 2023
  • Dr. Rudolf Böckenholt kom­men­tiert in GRUR-Prax… 26. Januar 2023

Menü

  • Kanzlei
  • Tätigkeitsfelder
  • Unser Team
  • Aktuelles & Wissen
  • Karriere

Informationen

  • Presse
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Allgemeine Mandatsbedingungen

Rechtsgebiete

  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • IT-Recht
  • Kartellrecht
  • Lizenzrecht
  • Markenrecht
  • Patentbewertung
  • Patent- & Gebrauchsmusterrecht
  • Patentverletzung
  • Produktpiraterie
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

© Copyright 2023– BOEHMERT & BOEHMERT

Nach oben scrollen

Wir verwenden ausschließlich Funktionscookies und keine Dienste Dritter. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Powered by  GDPR Cookie Compliance
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.