Dr. Eckhard Ratjen im „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/23“ zur UWG-Reform und der Abschwächung des fliegenden Gerichtsstands
Bis zum Inkrafttreten der UWG-Reform im Dezember 2020 war es Unternehmen möglich, internetbezogene Wettbewerbsverstöße vor einem frei gewählten Landgericht anhängig zu machen. Diese Wahlmöglichkeit – „fliegender Gerichtsstand“ genannt – wurde mit der Reform des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs und dem neu eingeführten §14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG deutlich eingeschränkt.
Doch welche Szenarien ergeben sich aus dieser Entscheidung? Wie sollen Unternehmen bei einer beabsichtigten gerichtlichen Verfolgung internetbezogener Wettbewerbsverstöße künftig entscheiden?
Antworten auf diese Fragen liefert BOEHMERT & BOEHMERT Partner und Rechtsanwalt Dr. Eckhard Ratjen in seinem Artikel „UWG-Reform: Was die Abschwächung des fliegenden Gerichtsstands für Unternehmen bedeutet“, der kürzlich im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/23 erschienen ist.
Neben einer Betrachtung der bisherigen Entscheidungspraxis zeigt Eckhard Ratjen darin die Konsequenzen auf, mit denen Unternehmen auch wegen fehlender Expertise mancher Instanzgerichte ab sofort rechnen müssen, und gibt wertvolle Hinweise für die Praxis.
Der komplette Artikel von Dr. Ratjen steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.