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Einheitliches Patentgericht nimmt am 1. Juni 2023 seine Arbeit auf

21. Februar 2023/in UPC-Update

Mit der Zustimmung Deutschlands am 17. Februar 2023 sind alle Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht erfüllt. Das EPG nimmt somit am 01. Juni 2023 seine Tätigkeit auf.

Am 17. Februar 2023 hat Deutschland das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert und damit den Weg für das Einheitliche Patentgericht (EPG) und das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung freigemacht. Ab 1. Juni 2023 wird das EPG in einem einheitlichen Verfahren über die Gültigkeit von europäischen Patenten und deren Verletzung entscheiden.

Bislang haben sich 17 EU-Mitgliedstaaten zu einer Beteiligung am Europäischen Einheitspatentsystem verpflichtet. Von zehn Mitgliedstaaten der EU wird eine Beteiligung in naher Zukunft erwartet. Weitere zehn Staaten in Europa nehmen am Europäischen Patentübereinkommen, jedoch nicht am EPG teil.

Ziel des neuen Europäischen Einheitspatentsystems ist, die Harmonisierung des Patentwesens in Europa weiter voranzutreiben und so die Innovationskraft in Europa nachhaltig zu stärken.

Nähere Informationen zum neuen Einheitspatentsystem mit besonderem Fokus auf das Einheitspatent sowie auf das Einheitspatentgericht finden Sie in der Rubrik „UPC“ unserer Website. Für Fragen stehen wir Ihnen unter upc@boehmert.de gerne zur Verfügung.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2023-02-21 09:21:442023-02-21 09:35:55Einheitliches Patentgericht nimmt am 1. Juni 2023 seine Arbeit auf

Autor

BOEHMERT & BOEHMERT

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Weitere Beiträge

  • EPG: Beginn der Sunrise Period auf 1. März 2023 verschoben 5. Dezember 2022
  • Der Fahrplan zur Umsetzung des Einheitlichen Patentgerichts… 13. Oktober 2022
  • Finale Verfahrensordnung des Einheitspatentgerichts… 20. September 2022

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