Fabio Adinolfi in GRUR-Prax 04/2024 zur Gegenstandswertfestsetzung bei unerbetenen Werbe-E-Mails
Mit unerwünschten Werbe-E-Mails sehen sich wohl die meisten E-Mail-Nutzer konfrontiert, dagegen vorgehen tuen jedoch die wenigsten. Anders ein Kläger, der im ersten Schritt vor dem Landgericht Berlin (LG) gegen gleich 5 Versender von unerwünschter, an ihn adressierter Online-Werbung gerichtlich vorgegangen ist.
BOEHMERT &BOEHMERT Rechtsanwalt Fabio Adinolfi befasst sich in der aktuellen GRUR-Prax mit dem Gegenstandwert, der grundsätzlich für eine erste Werbe-E-Mail und Wiederholungstaten festzusetzen ist. Er befasst sich in seinem Beitrag mit der Berechnungsmethodik des Berliner Kammergerichts (KG), das nach dem Bestreben des Klägers auf Festsetzung eines höheren Gebührenstreitwerts hinzugezogen wurde.
Den vollständigen Beitrag von Rechtsanwalt Fabio Adinolfi finden Sie in der GRUR-Prax 04/2024. Abonnenten von Becks-online können den Artikel hier einsehen.