• Standorte
  • Presse
  • Impressum
  • Kontakt
  • LinkedIn
  • DE
    • EN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Code of Conduct
    • Awards & Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Team
  • Aktuelles & Termine
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Publikationen
    • Anmeldung B&B Bulletin
  • Karriere
    • Arbeiten bei uns
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Menü Menü
EXPERTEN FINDEN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Awards und Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Unser Team
  • Aktuelles & Termine
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Publikationen
    • B&B Bulletin
  • Karriere
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Standorte
  • Impressum
  • Presse
  • Experten finden
  • DE
    • EN

BOEHMERT & BOEHMERT Partner der #Karajan #MusicTech Conference am 23.03.2018 in Salzburg

21. März 2018/in Aktuelles

Das Eliette und Herbert von Karajan Institut veranstaltet in Zusammenarbeit mit den Salzburger Osterfestspielen und der Universität Mozarteum Salzburg eine eintägige Konferenz zu klassischer Musik und Technologie – die #Karajan #MusicTech Conference.

Prof. Dr. Christian Czychowski wird gemeinsam mit Ferdinand von Strantz, CEO Highlight Event AG, und Matthias Röder, CEO Karajan Institut, eine Panel-Diskussion gestalten. Hier werden neuen Formen der Verwertung klassischer Musik – insbesondere im Zusammenhang mit Streaming – zur Diskussion stehen.

Weitere Details zur Veranstaltung finden Sie hier.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2018-03-21 00:00:002022-06-13 16:59:19BOEHMERT & BOEHMERT Partner der #Karajan #MusicTech Conference am 23.03.2018 in Salzburg

Handlungsbedarf aufgrund von Gebührenänderungen beim EPA zum 1. April 2018?

15. März 2018/in Aktuelles

Abschaffung der Gebührenermäßigung für außereuropäische Internationale Recherchebehörden (ISAs)

Im Jahr 2005 hatte das Europäische Patentamt (EPA) die Gebühr für die ergänzende europäische Recherche für internationale Patentanmeldungen (PCT) herabgesetzt, sofern der internationale Recherchebericht von den nationalen Patentämtern der USA, Japans, Koreas, Chinas, Russlands oder Australiens erstellt wurde.

Der Verwaltungsrat hat nun diesen Beschluss aufgehoben und schafft damit die Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche für die erwähnten Fälle ab. Damit ist zukünftig die volle Gebühr für die ergänzende europäische Recherche in Höhe von 1.300,00 EUR zu entrichten.

Die Änderung tritt am 1. April 2018 in Kraft und gilt für alle PCT-Anmeldungen, deren regionale Phase am 1. April 2018 oder später eingeleitet wird. Anmelder von PCT-Anmeldungen in der internationalen Phase, für die von den genannten Patentämtern ein internationaler Recherchebericht erstellt wurde, sollten daher erwägen, die notwendigen Schritte zur Einleitung der regionalen Phase vor dem EPA bis spätestens 31. März 2018 vorzunehmen, wenn sie noch von der ermäßigten Recherchegebühr profitieren wollen.

Die Gebührenermäßigung für die ergänzende europäische Recherche in Fällen, in denen der internationale Recherchebericht von einem Amt erstellt wurde, das der sogenannten ‘europäischen Partnerschaft‘ angehört (derzeit die nationalen Patentämter Spaniens, Schwedens, Finnlands, Österreichs und der Türkei sowie das Nordische Patentinstitut und das Visegrad-Patentinstitut) bleibt bestehen.

Gebührenanreize für die Umsetzung von XML

Das EPA ist bestrebt, die Online-Einreichung in zeichencodiertem Format (XML) zum Standardformat für die Einreichung zu machen. Um dies attraktiv zu gestalten, wird das EPA die Einreichung in DOCX ermöglichen, dem zeichencodierten Format, das die meisten Nutzer bei ihrer täglichen Arbeit verwenden. Das EPA hat angekündigt, ein elektronisches Tool bereitzustellen, das ab dem 1. April 2018 die Online-Einreichung von Anmeldungsunterlagen und nachgereichten Unterlagen in DOCX ermöglicht. Ferner werden für Patentanmeldungen im zeichencodiertem Format die Anmeldegebühr und die Erteilungsgebühr gesenkt.

Die Anmeldegebühr ermäßigt sich auf 90,00 EUR, wenn die europäische Patentanmeldung online in zeichencodiertem Format eingereicht wird. Entsprechende Regelungen gelten für den Eintritt in die europäische Phase basierend auf einer internationalen Anmeldung. Sofern eines der notwendigen Dokumente nicht im zeichencodiertem Format online eingereicht wird, beträgt die Anmeldegebühr 120,00 EUR. Für die Einreichung der Patentanmeldung auf Papier wird die Anmeldegebühr auf 250,00 EUR erhöht.

Die Erteilungsgebühr ermäßigt sich auf 835,00 EUR, wenn ab dem 1. April 2018 alle etwaigen Änderungen und Berichtigungen der Anmeldung sowie die Übersetzung der Ansprüche online in zeichencodiertem Format eingereicht werden. In allen anderen Fällen beträgt die Erteilungsgebühr einschließlich Veröffentlichungsgebühr weiter 925,00 EUR, wobei der Verwaltungsrat bereits für 1. April 2019 eine Gebührenerhöhung auf 1.025,00 EUR beschlossen hat.

Weitere Ermäßigungen für das Einreichen von Unterlagen online und in zeichencodiertem Format sind vorgesehen.

Kostendeckung bei Beschwerden

Beschwerdeverfahren sind für das EPA nach der jetzigen Gebührenstruktur nicht näherungsweise kostendeckend.

Die Beschwerdegebühr erhöht sich daher ab dem 1. April 2018 auf 2.255,00 EUR. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), natürliche Personen oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Hochschulen oder öffentliche Forschungseinrichtungen bleibt die Beschwerdegebühr unverändert bei 1.880,00 EUR.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2018-03-15 00:00:002022-06-13 16:59:19Handlungsbedarf aufgrund von Gebührenänderungen beim EPA zum 1. April 2018?

WTR 1000: Ausgezeichnete Bewertungen für BOEHMERT & BOEHMERT sichern den 1. Platz

14. März 2018/in Awards & Rankings

‘WTR 1000 – The World’s Leading Trademark Professionals 2018’ verteilt Bestnoten für insgesamt sieben Anwälte von BOEHMERT & BOEHMERT.

Über die Kanzlei an sich urteilt der Fachverlag: „Die respekteinflößende Kanzlei BOEHMERT & BOEHMERT ist im Bereich des Geistigen Eigentums auf dem Gipfel angekommen.“ Gelobt wird BOEHMERT & BOEHMERT als sehr gut organisiertes Unternehmen, das ein extrem hohes Serviceniveau bietet und immer reaktionsschnell und zuverlässig ist. Nicht zuletzt deswegen erzielt die Kanzlei im Ranking erneut den 1. Platz und führt damit auch 2018 das ‚Gold Level‘ an.

Peter Gross, Dr. Volker Schmitz-Fohrmann, Dr. Florian Schwab und Dr. Ludwig Kouker werden im Einzelnen genannt; ihre Arbeit wird folgendermaßen gewürdigt:

Peter Gross ist in inspirierender Art und Weise versiert darin, Unternehmen von der Schaffung ihrer ersten Markenrechte bis zur Unterzeichnung lukrativer Verträge zu führen. “Enormes theoretisches Wissen” kombiniert sein Kollege Dr. Volker Schmitz-Fohrmann mit einem pragmatischen Blick. In der Vertretung bei komplizierten Einspruchsverfahren vor dem EUIPO und DPMA überzeugt Dr. Florian Schwab.

Dr. Ludwig Kouker fällt durch seine geschickte Verhandlungsführung auf, ist ein Spezialist für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten und verfügt über umfangreiche kartellrechtliche Kenntnisse.

WTR 1000 ermittelt jedes Jahr die führenden Kanzleien und Persönlichkeiten im Markenrecht in 70 Ländern weltweit.

Hier finden Sie die detaillierten Ausführungen.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2018-03-14 00:00:002018-03-14 00:00:00WTR 1000: Ausgezeichnete Bewertungen für BOEHMERT & BOEHMERT sichern den 1. Platz

WTR1000: Ausgezeichnete Bewertungen für BOEHMERT & BOEHMERT sichern den 1. Platz

14. März 2018/in Aktuelles

‘WTR 1000 – The World’s Leading Trademark Professionals 2018’ verteilt Bestnoten für insgesamt sieben Anwälte von BOEHMERT & BOEHMERT.

Über die Kanzlei an sich urteilt der Fachverlag: „Die respekteinflößende Kanzlei BOEHMERT & BOEHMERT ist im Bereich des Geistigen Eigentums auf dem Gipfel angekommen.“ Gelobt wird BOEHMERT & BOEHMERT als sehr gut organisiertes Unternehmen, das ein extrem hohes Serviceniveau bietet und immer reaktionsschnell und zuverlässig ist. Nicht zuletzt deswegen erzielt die Kanzlei im Ranking erneut den 1. Platz und führt damit auch 2018 das ‚Gold Level‘ an.

Im Einzelnen genannt werden unter anderem Peter Gross, Dr. Volker Schmitz-Fohrmann, Dr. Florian Schwab und Dr. Ludwig Kouker; ihre Arbeit wird folgendermaßen gewürdigt:

Peter Gross ist in inspirierender Art und Weise versiert darin, Unternehmen von der Schaffung ihrer ersten Markenrechte bis zur Unterzeichnung lukrativer Verträge zu führen. “Enormes theoretisches Wissen” kombiniert sein Kollege Dr. Volker Schmitz-Fohrmann mit einem pragmatischen Blick. In der Vertretung bei komplizierten Einspruchsverfahren vor dem EUIPO und DPMA überzeugt Dr. Florian Schwab.

Dr. Ludwig Kouker fällt durch seine geschickte Verhandlungsführung auf, ist ein Spezialist für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten und verfügt über umfangreiche kartellrechtliche Kenntnisse.

WTR 1000 ermittelt jedes Jahr die führenden Kanzleien und Persönlichkeiten im Markenrecht in 70 Ländern weltweit.

Hier finden Sie die detaillierten Ausführungen.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2018-03-14 00:00:002022-06-13 16:59:19WTR1000: Ausgezeichnete Bewertungen für BOEHMERT & BOEHMERT sichern den 1. Platz

Arbeitskreis Patentgerichtswesen in Deutschland e.V. – Prof. Dr. Heinz Goddar ist Gründungsmitglied

8. März 2018/in Aktuelles

Der 2017 gegründete Verein – geführt von einem hochkarätigen Vorstand – macht es sich zur Aufgabe, die Entwicklung der Patentrechtspraxis in Deutschland aufzubereiten und aus verschiedenen Blickwinkeln zu analysieren.

Zu diesem Zweck wird fortan eine englischsprachige Datenbank gepflegt, die die wichtigsten patentrechtlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs veröffentlicht.

Zudem soll durch die Bildung von Diskussionsplattformen eine Erörterung der deutschen Patentrechtspraxis im Vergleich zu Entscheidungen anderer Jurisdiktionen ermöglicht und die vor deutschen Gerichten entwickelte patentrechtliche Dogmatik dem internationalen Diskurs zugänglich gemacht werden.

Zur Website des Vereins geht es hier entlang.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2018-03-08 00:00:002022-06-13 16:59:19Arbeitskreis Patentgerichtswesen in Deutschland e.V. – Prof. Dr. Heinz Goddar ist Gründungsmitglied
Seite 2 von 212

Aktuelle Beiträge

  • WIPR Leaders 2026: Auszeichnungen für vier BOEHMERT & BOEHMERT Anwälte4. Mai 2026 - 13:24
  • Dr. Rudolf Böckenholt, Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT
    Dr. Rudolf Böckenholt in GRUR-Prax 8/2026 zur AGB-Transparenz im Wettbewerbsrecht4. Mai 2026 - 11:57
  • Feiertagshinweise 1. und 14. Mai 202629. April 2026 - 8:15

Kategorien

Archiv

Menü

  • Kanzlei
  • Tätigkeitsfelder
  • Unser Team
  • Aktuelles & Termine
  • Karriere
  • LinkedIn

Informationen

  • Presse
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Allgemeine Mandatsbedingungen
  • Anmeldung B&B Bulletin

Rechtsgebiete

  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • IT-Recht
  • Kartellrecht
  • Lizenzrecht
  • Markenrecht
  • Patentbewertung
  • Patent- & Gebrauchsmusterrecht
  • Patentverletzung
  • Produktpiraterie
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

© Copyright 2026– BOEHMERT & BOEHMERT

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen