UWG regelt Angaben zur Mitgliederstruktur – Dr. Rudolf Böckenholt erklärt die Details in seinem jüngsten GRUR-Prax-Beitrag
In Heft 5/2018 (S. 134) erläutert Dr. Rudolf Böckenholt die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts, wonach rechtsfähige Verbände ihre Aktivlegitimation nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG bereits außergerichtlich im Hinblick auf ihre Mitgliederstruktur darzulegen haben, ohne dass insoweit eine tatsächliche Vermutung aus früherem Vorgehen gegen Dritte abgeleitet werden könnte.
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