Nils T.F. Schmid vertritt erfolgreich führenden Lieferanten von Verpackungspolstermaterialien und Polsterumwandlungsmaschinen in Nichtigkeitsverfahren
Vor dem Bundespatentgericht konnte Patentanwalt Nils T.F. Schmid für die Sprick GmbH einen Erfolg erzielen: Im Nichtigkeitsverfahren wurde bestätigt, dass das von Ranpak beanspruchte Verfahren von Verpackungsausgangsmaterial mit spezieller Perforierung der Papierbahn nicht bestandsfähig ist.
Bereits vor drei Jahren mahnte Ranpak die Sprick GmbH ab. Nils T.F. Schmid (BOEHMERT & BOEHMERT) und Dr. Sabine Rojahn (TaylorWessing) konnten den Verletzungsstreit zunächst nicht für ihre Mandantin entscheiden. Das Düsseldorfer Landgericht sah die Patentverletzung als gegeben an.
Im parallel laufenden Nichtigkeitsverfahren wurde nun das Gericht von der Nichtigkeit des Streitpatents überzeugt. Die besondere Art des perforierten Ausgangspapiermaterials sowie die damit zu ladende Polsterumwandlungsmaschine war und ist nicht schützenswert.
Die Sprick GmbH freut sich über diesen Erfolg: „Als Erzeuger von Papier und Wellpappe auf der Basis von 100 % Recyclingpapier (mit dem Blauen Engel zertifiziert) entwickeln und produzieren wir Verpackungssysteme und Verpackungsmaschinen und sind selbst Anbieter von Verpackungsmitteln. Dass die Nichtigkeit des vom Mitbewerber angemeldeten Patents festgestellt wurde, stärkt unsere Position und ermöglicht uns weitere Überlegungen in diesem Bereich.“
Dieses Urteil hat weit reichenden Konsequenzen für die gesamte Branche, die nicht zuletzt durch den weiterhin stark wachsenden E-Commerce profitiert.
Vertreter für Sprick GmbH:
BOEHMERT & BOEHMERT (München) – Nils T.F. Schmid, Patentanwalt, European Patent and Trade Mark Attorney, Partner
TaylorWessing (München) – Dr. Sabine Rojahn, Rechtsanwältin, Of Counsel
Vertreter für Ranpak Inc.: Bardehle Pagenberg