Felix Hermann zum „ad personam“ Mitglied der SACEPO Arbeitsgruppe Richtlinien berufen
BOEHMERT & BOEHMERT Patentanwalt und European Patent Attorney Felix Hermann wurde für drei Jahre zum „ad personam“ Mitglied der Arbeitsgruppe Richtlinien (SACEPO/WPG) des Ständigen Beratenden Ausschusses beim Europäischen Patentamt (SACEPO) ernannt.
Zuvor wirkte Herr Hermann bereits über drei Jahre als „ad personam“ Angehöriger der Arbeitsgruppe Regeln (SACEPO/WPR) des Ständigen Beratenden Ausschusses beim EPA. Seine Verdienste während dieser Mitgliedschaft honorierte der Präsident des EPA, António Campinos, nun mit der Berufung in die Arbeitsgruppe Richtlinien bis zum Jahr 2023.
Die Mitglieder der SACEPO Arbeitsgruppe Richtlinien erörtert zusammen mit Vertretern des EPAs die jährliche Überarbeitung der Leitlinien für die Prüfung im EPA sowie für die Recherche und Prüfung im EPA als PCT-Behörde („Prüfungsrichtlinien“). Das Gremium fungiert somit als Diskussionsforum für Änderungsvorschläge für die nächste Ausgabe der Prüfungsrichtlinien und für aktuelle rechtliche Fragen der Rechtsprechung, wie beispielsweise die Patentierbarkeit von Erfindungen im Bereich der künstlichen Intelligenz, die gegebenenfalls in den Prüfungsrichtlinien berücksichtigt werden.
Über SACEPO
Der Ständige Beratende Ausschuss beim Europäischen Patentamt (SACEPO) wurde im Jahr 1978 mit dem Ziel gegründet, interessierten Kreisen die Möglichkeit zu geben, bei der Entwicklung des europäischen Patentsystems mitzuwirken. Der Ausschuss sieht sich als Beratungsgremium, das zu allen wichtigen Themen sowie praxisorientierten Fragen rund um den gewerblichen Rechtsschutz konsultiert wird. Die Ernennung der SACEPO-Mitglieder erfolgt jeweils für eine Amtsperiode von drei Jahren.