Der Brexit ist da – noch ändert sich nichts!
Zum 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgeschieden. Geändert hat sich zunächst nichts, da das Austrittsabkommen eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 vorsieht, in der das EU-Recht im und gegenüber dem Vereinigten Königreich grundsätzlich weiter gilt.
Es ist sogar möglich, die Übergangsphase gemeinsam zu verlängern. Die EU und das Vereinigte Königreich werden die Übergangsphase intensiv dazu nutzen, um Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zu führen.
Wir werden Sie im Hinblick auf Ihre Rechte und Möglichkeiten informiert halten. Für den Moment dürfen wir auf die bisherigen Newsletter und Mandanteninformationen auf unserer Homepage verweisen, zuletzt hier.