GRUR-Prax mit Beitrag von Dr. R. Böckenholt zur Entscheidung „Louis Vuitton/HABM“.
BOEHMERT & BOEHMERT-Partner und Rechtsanwalt Dr. Rudolf Böckenholt wird in der Fachzeitschrift GRUR-Prax 12/2014 die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 15. Mai 2014 (C-97/12 P – Louis Vuitton Malletier/HABM) besprechen. Es geht um die Frage, ob bei reinen Bildmarken die in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Unterscheidungskraft von 3D-Marken angewendet werden und ob sich dies auch auf Bildmarken erstreckt, die lediglich Produktteile zeigen. Weiterhin steht die Amtspraxis auf dem Prüfstand, die fehlende Unterscheidungskraft für spezifische Waren auf allgemeinere Oberbegriffe oder semantisch zusammengehörige Begriffe auszudehnen. Der Europäische Gerichtshof bejaht alle drei Fragen, was die Umgehung der einschränkenden Rechtsprechung zu 3D-Marken durch Bildmarken verhindert und Anmeldern wichtige Handreichungen gibt, ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis vernünftig aufzubauen. Dr. Böckenholt ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und kommentiert seit 2009 regelmäßig für die GRUR-Prax. Für Abonnenten ist der gesamte Artikel ab dem 13. Juni 2014 hier einsehbar.