• Standorte
  • Presse
  • Impressum
  • Kontakt
  • DE
    • EN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Awards & Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Team
  • Aktuelles & Wissen
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Brexit-Update
    • Publikationen
    • B&B Bulletin
  • Karriere
    • Arbeiten bei uns
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Menü Menü
EXPERTEN FINDEN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Awards und Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Unser Team
  • Aktuelles & Wissen
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Brexit-Update
    • Publikationen
    • B&B Bulletin
  • Karriere
    • Arbeiten bei uns
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Standorte
  • Impressum
  • Presse
  • Experten finden
  • DE
    • EN

Dr. Martin Schaefer erläutert Streit GEMA vs. YouTube in „musikmarkt“

9. September 2011/in Publikationen, Urheberrecht

In Heft 35/2011 des Fachmagazins „musikmarkt“ beleuchtet BOEHMERT & BOEHMERT-Partner Dr. Martin Schaefer den anhaltenden Streit zwischen GEMA und YouTube sowie dessen Hintergrund und schlägt mögliche Optionen zu dessen Beilegung vor. Beide Parteien können sich bislang nicht auf ein angemessenes Zahlungsmodell einigen. In der Folge sind zahlreiche bekannte Videoclips bei YouTube nicht abrufbar, der Screen bleibt schwarz. Beim diesem Streit geht es u.a. um die Bemessungsgrundlage für den Wert von Musik. „Die GEMA sieht YouTube als Abrufdienst und geht von den Tarifen aus, die auch für iTunes anwendbar wären.“, erläutert Dr. M. Schaefer einen der Kernpunkte. „YouTube selbst sieht sich allenfalls als Sender. Das ergibt einen gewaltigen Unterschied“, resümiert der Musikrechtsexperte. Dass es Einigungsmöglichkeiten gebe, zeigten Verträge von YouTube mit Plattenlabels mit oder auch mit Schwestergesellschaften der GEMA. Der gesamte Artikel „Wirklich viel Lärm um nichts?“ ist unter www.musikmarkt.de abrufbar.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2011-09-09 00:00:002022-11-16 09:35:14Dr. Martin Schaefer erläutert Streit GEMA vs. YouTube in „musikmarkt“
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Autor

Dr. Martin Schaefer

Inhalte

Weitere Beiträge

  • Dr. Florian Schwab analy­siert und kommen­tiert… 29. März 2023
  • Interview mit Dr. Michael Rüberg und Dr. Markus… 23. März 2023
  • „BioNTech geht - was macht Deutsch­land?“ Artikel von… 22. März 2023

Menü

  • Kanzlei
  • Tätigkeitsfelder
  • Unser Team
  • Aktuelles & Wissen
  • Karriere

Informationen

  • Presse
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Allgemeine Mandatsbedingungen

Rechtsgebiete

  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • IT-Recht
  • Kartellrecht
  • Lizenzrecht
  • Markenrecht
  • Patentbewertung
  • Patent- & Gebrauchsmusterrecht
  • Patentverletzung
  • Produktpiraterie
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

© Copyright 2023– BOEHMERT & BOEHMERT

Nach oben scrollen

Wir verwenden ausschließlich Funktionscookies und keine Dienste Dritter. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Powered by  GDPR Cookie Compliance
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.