• Standorte
  • Presse
  • Impressum
  • Kontakt
  • DE
    • EN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Awards & Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Team
  • Aktuelles & Wissen
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Brexit-Update
    • Publikationen
    • B&B Bulletin
  • Karriere
    • Arbeiten bei uns
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Menü Menü
EXPERTEN FINDEN
  • UPC
  • Kanzlei
    • Schwerpunkte
    • Geschichte
    • Leitbild
    • Awards und Rankings
  • Tätigkeitsfelder
    • Rechtsgebiete
    • Branchen
  • Unser Team
  • Aktuelles & Wissen
    • Aktuelles
    • Termine
    • UPC-Update
    • IP-Update
    • Brexit-Update
    • Publikationen
    • B&B Bulletin
  • Karriere
    • Arbeiten bei uns
    • Lernen Sie uns kennen
    • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Standorte
  • Impressum
  • Presse
  • Experten finden
  • DE
    • EN

„BVerfG fordert Waffengleichheit in einstweiligen Verfügungsangelegenheiten“ – Artikel von Dr. Rudolf Böckenholt in les Nouvelles von LES International

9. Dezember 2020/in Publikationen, Patentverletzung, Wettbewerbsrecht

In der Ausgabe Dezember 2020 von „les Nouvelles Online“, des Fachmagazins der Licensing Executives Society International, informiert BOEHMERT & BOEHMERT Rechtsanwalt Dr. Rudolf Böckenholt ausführlich über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Sommer 2020 zur Stärkung der „Waffengleichheit“ aller Parteien im Verfügungsverfahren. 

Hintergrund ist die seit Jahrzehnten gängige Praxis, nach der der Beklagte in der mündlichen Verhandlung erst auf Widerspruch, i.e. nachdem die einstweilige Verfügung bereits erlassen und zu beachten war, angehört wurde.

Dieser Verfahrensweise schiebt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil im Juni und Juli dieses Jahres erneut einen Riegel vor, nachdem es bereits im September 2018 die Rechte des Beklagten gestärkt hatte.

Nach Beschluss des BVerfG muss der Gegner vor einer Entscheidung rechtliches Gehör erhalten, und zwar zum konkreten Streitgegenstand. Beide Parteien müssen gleichberechtigt in das Verfahren einbezogen werden. 

Den ausführlichen Beitrag von Dr. Böckenholt können Abonnenten des LESI Magazins hier in englischer Sprache abrufen!

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2020-12-09 16:50:002022-08-10 13:26:12„BVerfG fordert Waffengleichheit in einstweiligen Verfügungsangelegenheiten“ – Artikel von Dr. Rudolf Böckenholt in les Nouvelles von LES International

Autor

Dr. Rudolf Böckenholt, LL.M.

Inhalte

Weitere Beiträge

  • Veröffentlichung Sedona-Richtlinien mit Co-Autor Dr. Michael… 30. Januar 2023
  • Dr. Rudolf Böckenholt kom­men­tiert in GRUR-Prax… 26. Januar 2023
  • Fabio Adinolfi bespricht EuG Urteil zur… 11. Januar 2023

Menü

  • Kanzlei
  • Tätigkeitsfelder
  • Unser Team
  • Aktuelles & Wissen
  • Karriere

Informationen

  • Presse
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Allgemeine Mandatsbedingungen

Rechtsgebiete

  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • IT-Recht
  • Kartellrecht
  • Lizenzrecht
  • Markenrecht
  • Patentbewertung
  • Patent- & Gebrauchsmusterrecht
  • Patentverletzung
  • Produktpiraterie
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

© Copyright 2023– BOEHMERT & BOEHMERT

Nach oben scrollen

Wir verwenden ausschließlich Funktionscookies und keine Dienste Dritter. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Powered by  GDPR Cookie Compliance
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.