Dr. F. Schwab in WTR Daily zum Urteil im Fall „ECODOOR“.
In der Online-Fachzeitschrift World Trademark Review Daily vom 18.07.2014 hat BOEHMERT & BOEHMERT-Partner und Markenrechtexperte Dr. Florian Schwab über das vor kurzem veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-126/13 P) vom 10. Juli 2014 berichtet. (Artikel „ECJ confirms that mark descriptive of component can be descriptive of product itself.“). Das höchste europäische Gericht bestätigte die Vorinstanzen in der Zurückweisung der Markenanmeldung ECODOOR der BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH als Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt. Unter anderem für Haushaltsgeräte sah das Gericht die Marke als schlicht beschreibend und daher nicht eintragungsfähig an. Für den beschreibenden Charakter ließ es das Gericht ausreichend, dass der relevante Verkehr dabei die Vorstellung, das entsprechende Gerät sei mit einer „umweltfreundlichen Tür versehen auch als Beschreibung für die Umweltfreundlichkeit des entsprechenden Produkts in seiner Gesamtheit auffasse“.
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