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11. Auflage des bekannten Urheberrechtskommentars „Fromm/Nordemann“ soeben erschienen

20. Juni 2014/in Publikationen Urheberrecht

Am 18. Juni 2014 ist die 11. Auflage des Urheberrechtskommentars Fromm/Nordemann, herausgegeben von Prof. Axel Nordemann und Prof. Jan Bernd Nordemann, neu erschienen. Beide sind Partner bei BOEHMERT & BOEHMERT. Der Kreis der Autoren setzt sich ebenfalls – mit Ausnahme des Urheberstrafrechts – ausschließlich aus Anwälten der Kanzlei zusammen: Dr. Thomas W. Boddien, Prof. Dr. Christian Czychowski, Dr. Andreas Dustmann, Dr. Anke Nordemann-Schiffel, Prof. Dr. Axel Nordemann, Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, Dr. Martin Schaefer, Dr. Volker Schmitz-Fohrmann, Dr. Martin Wirtz.
Der Fromm/Nordemann ist der älteste Kommentar zum Urheberrechtsgesetz von 1965. Seit seiner 1. Auflage im Jahre 1966 hat er sich zu einem Standardkommentar der urheberrechtlichen Praxis entwickelt. An diese Tradition knüpft die 11. Auflage an. Auch sie versteht sich als Erläuterungswerk von Praktikern für Praktiker. Dank seiner klaren und verständlichen Sprache ist der Fromm/Nordemann auch für Nichtjuristen geeignet.
Seit der letzten Auflage hat das Urheberrecht zahlreiche Änderungen erfahren. Hervorzuheben sind insbesondere das Gesetz zur Schutzfristverlängerung, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, die Regelung für verwaiste und vergriffene Werke sowie das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken mit der Neuregelung von Abmahnungen. Alle gesetzlichen Neuerungen sowie die aktuelle Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene wurden von den Autorinnen und Autoren berücksichtigt und eingearbeitet.
Auch das Verlagsgesetz wird neben dem Urheberrechtsgesetz in der 11. Auflage wieder eingehend kommentiert. Zudem findet sich daneben eine Kommentierung zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz sowie zu den urheberrechtlichen Aspekten des Einigungsvertrages.
Die Inhalte der Website Fromm/Nordemann sind nunmehr als App für Apple iOS und Android-Smartphones erhältlich. Dort können auch die elektronischen Ausgaben des Fromm/Nordemann als eBook über den Kohlhammer-Shop sowie als Datenbankausgabe über juris bezogen werden. (ISBN 978-3-17-023028-6)

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2014-06-20 00:00:002022-08-10 13:27:4611. Auflage des bekannten Urheberrechtskommentars „Fromm/Nordemann“ soeben erschienen

GRUR-Prax mit Beitrag von Dr. R. Böckenholt zur Entscheidung „Louis Vuitton/HABM“.

5. Juni 2014/in Publikationen Markenrecht

BOEHMERT & BOEHMERT-Partner und Rechtsanwalt Dr. Rudolf Böckenholt wird in der Fachzeitschrift GRUR-Prax 12/2014 die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 15. Mai 2014 (C-97/12 P – Louis Vuitton Malletier/HABM) besprechen. Es geht um die Frage, ob bei reinen Bildmarken die in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Unterscheidungskraft von 3D-Marken angewendet werden und ob sich dies auch auf Bildmarken erstreckt, die lediglich Produktteile zeigen. Weiterhin steht die Amtspraxis auf dem Prüfstand, die fehlende Unterscheidungskraft für spezifische Waren auf allgemeinere Oberbegriffe oder semantisch zusammengehörige Begriffe auszudehnen. Der Europäische Gerichtshof bejaht alle drei Fragen, was die Umgehung der einschränkenden Rechtsprechung zu 3D-Marken durch Bildmarken verhindert und Anmeldern wichtige Handreichungen gibt, ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis vernünftig aufzubauen. Dr. Böckenholt ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und kommentiert seit 2009 regelmäßig für die GRUR-Prax. Für Abonnenten ist der gesamte Artikel ab dem 13. Juni 2014 hier einsehbar.

/wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg 0 0 Petra Hettenkofer /wp-content/uploads/2022/04/boehmert_logo.svg Petra Hettenkofer2014-06-05 00:00:002022-08-10 13:27:46GRUR-Prax mit Beitrag von Dr. R. Böckenholt zur Entscheidung „Louis Vuitton/HABM“.

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