BOEHMERT & BOEHMERT-Partner und Markenrechtexperte Dr. Florian Schwab hat in der Online-Fachzeitschrift World Trademark Review Daily vom 30.10.2013 über das vor kurzem veröffentlichte Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) (C-597/12 P Isdin SA ./. HABM) vom 17. Oktober 2013 berichtet. Es handelt sich hierbei um den äußerst seltenen Fall, dass der EuGH ein markenrechtliches Urteil des Europäischen Gerichts aufhebt. Inhaltlich ging es um ein Widerspruchsverfahren gegen die Wortmarkenanmeldung ZEBINIX, basierend auf der prioritätsälteren Gemeinschaftsmarke ZEBEXIR für Pharmamarken. Bemerkenswert in materiellrechtlicher Hinsicht war bereits die Tatsache, dass das Europäische Gericht seinerseits entgegen der beiden Erstinstanzen eine Verwechslungsgefahr bejaht hat. Allerdings hatte der EuGH im Klageverfahren gegen den Beschluss des Europäischen Gerichts hierüber nicht zu entscheiden. Die Aufhebung der Vorinstanz beruht allein auf dem formellen Aspekt einer unzureichenden, da undifferenzierten Betrachtung der Verwechslungsgefahr nach den einzelnen von der Gemeinschaftsmarkenanmeldung beanspruchten Waren.