Czychowski/ Engelhard/ Nordemann erläutern MTA-Agreements in Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte.
In Heft 3/2013 der Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte (S. 108ff) haben die BOEHMERT & BOEHMERT-Partner und Rechtsanwälte Dr. Christian Czychowski, Professor Dr. Jan B. Nordemann sowie Patentanwalt Dr. Markus Engelhard den Artikel „MTA-Agreements und ihre rechtlichen Grenzen unter deutschem Recht“ verfasst. So genannte Material Transfer Agreements (MTA-Agreements) finden bereits seit Jahren insbesondere im Umfeld der Forschung auf dem Gebiet der Biotechnologie Verwendung. Es handelt sich dabei um Verträge, auf deren Basis eine Institution einer anderen bestimmte Materialien, wie z.B. DNA-Stücke, Zelllinien, Proteine oder Mikroorganismen zur Forschung oder auch kommerziellen Nutzung überlässt. Welche Inhalte und rechtlichen Anforderungen solche MTA-Agreements enthalten, hat das Autorenteam im Artikel detailliert besprochen. Abonnenten können den Beitrag hier online einsehen.