Dr. Schwab in WTR Daily zum Beatle vs. Beatles-Beschluss des EuGH.
In der Online-Fachzeitschrift World Trademark Review Daily vom 19.04.2012 hat BOEHMERT & BOEHMERT-Partner und Markenrechtexperte Dr. Florian Schwab über einen jüngsten Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (General Court) in Sachen BEATLE / BEATLES berichtet. In der Entscheidung gibt der Gerichtshof – anders als noch die Widerspruchsabteilung – einem auf verschiedenen BEATLES-Marken gestützten Widerspruch im Zusammenhang mit der berühmten britischen Popgruppe statt, der gegen eine Bildmarke BEATLE, hauptsächlich für Rollstühle eingelegt worden war. Der Gerichtshof sah eine Ausnutzung der Wertschätzung der bekannten BEATLES-Marken als gegeben an. Dabei zog er den Bekanntheitsschutz der jüngeren Marken sehr weit, so dass auch auf den ersten Blick nicht in den engeren Ähnlichkeitsbereich fallende Waren erfasst waren.