GRUR-Prax mit Anmerkung von Dr. R. Böckenholt zum Fall „akustilon“.
Rechtsanwalt und BOEHMERT & BOEHMERT-Partner Dr. Rudolf Böckenholt hat in der Ausgabe 04/2012 vom 17. Februar der GRUR-Prax einen Kommentar zur Entscheidung „akustilon“ des Bundesgerichtshofes vom 17. August 2011 verfasst. In der Entscheidung wurde höchstrichterlich geklärt, dass es in markenrechtlichen Löschungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt nicht darauf ankommt, ob der eingetragene Inhaber tatsächlich auch Inhaber der Marke ist oder überhaupt noch existiert. Dies ist im Amtsverfahren zu unterstellen und erst im etwaigen Löschungsklageverfahren vor den ordentlichen Gerichten (Landgerichten) zu prüfen. Diese Frage war bislang in Rechtsprechung und Literatur im gewerblichen Rechtsschutz uneinheitlich beantwortet worden. Der für das Markenrecht zuständige erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes lehnt sich nun an allgemeine prozessrechtliche Rechtsprechung an. Dr. Böckenholt ist seit 2009 ständiger Autor der GRUR-Prax. Der Artikel ist für Abonnenten hier einsehbar.