Dr. Stefan Schohe bespricht neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu computerimplementierten Erfindungen
In der Fachzeitschrift „Mitteilungen der deutschen Patentanwälte“ (Ausgabe Juli/August 2011, S. 359) bespricht BOEHMERT & BOEHMERT- Experte
Dr. Stefan Schohe die neueste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen (BGH X ZR 121/09 – Webseitenanzeige). In dieser Entscheidung befasst sich der Bundesgerichtshof mit den wesentlichen Grundsätzen, die festlegen, wann eine computerimplementierte Erfindung dem Patentschutz zugänglich ist. Dr. Schohe stellt in seinem Beitrag diese Entscheidung in den Zusammenhang der neuesten Rechtsprechung des BGH und des Europäischen Patentamtes