BOEHMERT & BOEHMERT

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Fotografie

Fotografien sind durch das Urheberrecht umfassend geschützt. Der Fotograf kann dabei nicht nur über seine wirtschaftlichen Rechte verfügen, sondern auch eine Verletzung seines Urheberpersönlichkeitsrechts, zum Beispiel bei fehlender Namensnennung oder bei entstellender Veränderung des Fotos, geltend machen. Oft ergeben sich auch rechtliche Probleme aus dem Inhalt von Fotos, insbesondere wenn keine Zustimmung des Abgebildeten vorliegt.

Wir beraten neben Fotografen auch Bildagenturen, Zeitungen und Zeitschriften, Werbeagenturen und andere Medienunternehmen bei allen Fragen des Fotorechts.

 

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Publikationen

Unser Partner Prof. Dr. Axel Nordemann verfasste die Abhandlung "Die Fotografie als urheberrechtlich geschütztes Werk", 1992 mehr..

Partner von BOEHMERT & BOEHMERT sind Herausgeber und Verfasser des bekannten Urheberrechtskommentars "Fromm/Nordemann", mehr...