Fotografie
Fotografien sind durch das Urheberrecht umfassend geschützt. Der Fotograf kann dabei nicht nur über seine wirtschaftlichen Rechte verfügen, sondern auch eine Verletzung seines Urheberpersönlichkeitsrechts, zum Beispiel bei fehlender Namensnennung oder bei entstellender Veränderung des Fotos, geltend machen. Oft ergeben sich auch rechtliche Probleme aus dem Inhalt von Fotos, insbesondere wenn keine Zustimmung des Abgebildeten vorliegt.
Wir beraten neben Fotografen auch Bildagenturen, Zeitungen und Zeitschriften, Werbeagenturen und andere Medienunternehmen bei allen Fragen des Fotorechts.




