Urheberrecht
Das Urheberrecht hat bei BOEHMERT & BOEHMERT eine lange Tradition. Unsere Kanzlei berät in sämtlichen Fragen des Urheber-, Verlags- und Medienrechts. Unsere Rechtsanwälte verfügen über große Expertise und Beratungserfahrung in den unterschiedlichen kreativen Bereichen. Einer der führenden Kommentare zum Urheberrecht, der "Fromm / Nordemann", wird von unseren Rechtsanwälten herausgegeben und größtenteils verfasst. Daneben haben unsere Rechtsanwälte Lehraufträge an Hochschulen.
Zu unseren Mandanten gehören internationale und nationale Medienkonzerne, Softwareunternehmen, Filmproduzenten, Tonträgerhersteller, Verlage, Künstler, Schriftsteller, Komponisten und Schauspieler sowie Symphonieorchester.
- Wir beraten und vertreten bei der Schöpfung von urheberrechtlichen Werken. So bieten wir z.B. Prioritätsnachweise durch Hinterlegung der Werke bei uns oder die Eintragung von pseudonymen Werken in die Urheberrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt.
- Wir entwerfen und verhandeln urheberrechtliche Nutzungs- und Lizenzverträge.
- Wir beraten bei Urheberrechtsverletzungen und vertreten in gerichtlichen Verletzungsverfahren. Auch in der Verfolgung urheberrechtlicher Produktpiraterie verfügen wir über große Expertise.
- Wir sorgen für einen begleitenden Schutz des Urheberrechts durch Marken, Patente oder Geschmacksmuster; dabei arbeiten Patent- und Rechtsanwälte Hand in Hand.
- Wir begleiten ständig die Gesetzgebungsvorhaben im deutschen Urheberrecht. Einige der Partner von BOEHMERT & BOEHMERT sind Mitglieder in Beratungsgremien des Ministeriums für Justiz, Berlin.
- Wir arbeiten in allen Bereichen, die für das Urheberrecht relevant sind: Belletristik und Sachbuch, Zeitungen und Zeitschriften, Musik, Film und Fernsehen, Software, Internet, bildende Kunst, Design, Bühne und Theater, Architektur, Fotografie und Merchandising.




