Kartellrecht
BOEHMERT & BOEHMERT besitzt umfassende kartellrechtliche Expertise – und das in allen Branchen. Unser Expertenwissen schließt neben dem deutschen Kartellrecht auch das noch wichtigere EU-Kartellrecht ein. Wir sind dabei im Hinblick auf Kartellverbot, Kartellvertriebsrecht, Behinderungs- und Diskriminierungsverbot sowie Zusammenschlusskontrolle tätig. Ihre besondere Expertise können unsere Kartellrechtsspezialisten ausspielen, wenn geistiges Eigentum und Kartellrecht aufeinander treffen: zum Beispiel im Bereich Lizenzrecht und Technologietransfer, im Bereich von Zwangslizenzen und im Bereich Preisbindung für Verlagserzeugnisse. Unsere Kartellrechts- experten sind Autoren in namhaften Kommentaren zum Kartellrecht.
Für unsere Mandanten bieten wir in diesen Bereichen folgende Dienstleistungen an:
- Wir entwerfen und prüfen Lizenz- und Technologietransferverträge. Außerdem vertreten wir im In- und Ausland Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten über Lizenz- und Technologietransferverträge.
- Wir beraten im Hinblick auf das Kartellverbot des deutschen und europäischen Kartellrechts sowie dessen Ausnahmen.
- Wir begleiten die Gestaltung kartellfreier Kooperationen, aber auch Verfahren vor Kartellbehörden und zivilrechtliche Streitigkeiten.
- Wir beraten unsere Mandanten bezüglich der Diskriminierungs- und Behinderungsregeln des Kartellrechts.
- Wir beraten bei Zusammenschlüssen von Unternehmen und nehmen für unsere Mandanten die erforderlichen Anmeldungen bei den Kartellbehörden vor.




