BOEHMERT & BOEHMERT

Navigation ueberspringen
SozietätRechtsgebieteAnwälteStandorteNews und NotizenKarrierePresse

Gebrauchsmusterrecht

Der Schutz von Erfindungen über ein Gebrauchsmuster stellt in manchen Fällen eine wertvolle Alternative oder Ergänzung zum Patentschutz dar. BOEHMERT & BOEHMERT berät umfassend über sämtliche Vorzüge und Besonderheiten des Gebrauchsmusterschutzes, insbesondere im Hinblick auf eine mandantenspezifische, umfassende Schutzrechtsstrategie.

Anders als ein Patent hat ein Gebrauchsmuster nur eine maximale Laufzeit von zehn Jahren. Es gestattet keinen Schutz von Verfahren und wird ohne Prüfung auf seine materiellen Schutzvoraussetzungen drei bis vier Monate nach der Anmeldung ins Register eingetragen. Das Gebrauchsmuster ist zum Beispiel dann wichtig, wenn eine Erfindung schon vor der Anmeldung beim Patentamt veröffentlicht wurde, weil es eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist genießt. Auch im Falle der Verletzung einer Patentanmeldung, deren Erteilung zum Patent noch nicht absehbar ist, kann eine so genannte "Gebrauchsmuster-Abzweigung" ein wertvolles, weil schneller verfügbares Angriffsmittel sein.

 

Seite drucken   Lesezeichen auf die Startseite setzenSeitenanfang

Branchen: Gebrauchsmusterrecht

Chemie / Pharma
Maschinenbau / Verfahrenstechnik
Biotechnologie
Physik / Werkstofftechnik
Software / IT
Elektrotechnik

Ansprechpartner

Prof. Dr. Heinz Goddar 
Dr. Andreas Winkler 
Dr. Marion Tönhardt 
Eva Liesegang 
Dr. Stefan Schohe 
Christian W. Appelt
Dr. Karl-Heinz B. Metten 
Nils T. F. Schmid 

Aktuelle Notizen

„Kanzleien in Deutschland 2010“: „BOEHMERT & BOEHMERT gehört zu den bedeutendsten Anmeldekanzleien für Patente und Marken.  mehr...

Publikationen

Unser Partner Dr. Ludwig Kouker verfaßte die Abschnitte "Patent und Gebrauchsmusterstrafrecht" sowie "Markenstrafrecht" in Achenbach/Ransiek (Hrsg.) Wirtschaftsstrafrecht, 2004. mehr...