Gebrauchsmusterrecht
Der Schutz von Erfindungen über ein Gebrauchsmuster stellt in manchen Fällen eine wertvolle Alternative oder Ergänzung zum Patentschutz dar. BOEHMERT & BOEHMERT berät umfassend über sämtliche Vorzüge und Besonderheiten des Gebrauchsmusterschutzes, insbesondere im Hinblick auf eine mandantenspezifische, umfassende Schutzrechtsstrategie.
Anders als ein Patent hat ein Gebrauchsmuster nur eine maximale Laufzeit von zehn Jahren. Es gestattet keinen Schutz von Verfahren und wird ohne Prüfung auf seine materiellen Schutzvoraussetzungen drei bis vier Monate nach der Anmeldung ins Register eingetragen. Das Gebrauchsmuster ist zum Beispiel dann wichtig, wenn eine Erfindung schon vor der Anmeldung beim Patentamt veröffentlicht wurde, weil es eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist genießt. Auch im Falle der Verletzung einer Patentanmeldung, deren Erteilung zum Patent noch nicht absehbar ist, kann eine so genannte "Gebrauchsmuster-Abzweigung" ein wertvolles, weil schneller verfügbares Angriffsmittel sein.




