BOEHMERT & BOEHMERT

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Arbeitnehmererfinderrecht

Das deutsche Gesetz über Erfindungen von Arbeitnehmern regelt nicht nur den Rechtsübergang einer solchen Erfindung auf den Arbeitgeber im Detail, sondern auch Vergütungsfragen und vieles mehr. Ohne genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und der einschlägigen Rechtsprechung können grundlegende Rechte schnell unwiederbringlich verloren gehen. BOEHMERT & BOEHMERT berät seine Mandanten umfassend in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts.

Unsere Leistungen:

  • Wir erarbeiten mit Unternehmen Verfahrensabläufe von dem Erkennen einer Erfindung über die Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber bis zum Aufbau eines Patentportfolios.
  • Wir schulen Arbeitnehmer und Patentabteilungen darin, Erfindungen zu erfassen und darzustellen.
  • Wir beraten bei der Ermittlung einer angemessenen Erfindervergütung.
  • Wir vertreten unsere Mandanten vor der Schiedsstelle des deutschen Patent- und Markenamtes sowie vor den ordentlichen Gerichten.

 

 

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Branchen: Arbeitnehmererfinderrecht

Chemie / Pharma
Maschinenbau / Verfahrenstechnik
Biotechnologie
Physik / Werkstofftechnik
Software / IT
Elektrotechnik

Ansprechpartner

Prof. Dr. Heinz Goddar 
Dr. Andreas Winkler 
Eva Liesegang 
Dr. Stefan Schohe 
Dr. Thomas Bittner 
Nils T. F. Schmid 

Publikationen

Unser Partner Prof. Dr. Heinz Goddar verfaßte "Pending changes of the German Employees' Invention Law - The impact on university inventions", in Patent World, September 2002.

Lehraufträge

Prof. Dr. rer. nat. Heinz Goddar - Universität Bremen

Vorlesung: "Patent- und Lizenzrecht"

Dipl.-Phys. Dr. Thomas Bittner und Dr. jur. Christian Czychowski

- Hasso Plattner Institut für Softwaresystemtechnik an der Universität Potsdam Vorlesung: "Softwarerecht für Softwaresystementwickler"