Arbeitnehmererfinderrecht
Das deutsche Gesetz über Erfindungen von Arbeitnehmern regelt nicht nur den Rechtsübergang einer solchen Erfindung auf den Arbeitgeber im Detail, sondern auch Vergütungsfragen und vieles mehr. Ohne genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und der einschlägigen Rechtsprechung können grundlegende Rechte schnell unwiederbringlich verloren gehen. BOEHMERT & BOEHMERT berät seine Mandanten umfassend in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts.
Unsere Leistungen:
- Wir erarbeiten mit Unternehmen Verfahrensabläufe von dem Erkennen einer Erfindung über die Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber bis zum Aufbau eines Patentportfolios.
- Wir schulen Arbeitnehmer und Patentabteilungen darin, Erfindungen zu erfassen und darzustellen.
- Wir beraten bei der Ermittlung einer angemessenen Erfindervergütung.
- Wir vertreten unsere Mandanten vor der Schiedsstelle des deutschen Patent- und Markenamtes sowie vor den ordentlichen Gerichten.




