Kartellrecht
Kartellrechtskommentar mit BOEHMERT & BOEHMERT-Expertise in neuer Auflage erschienen.
Das als Standardkommentar geltende Werk „Kartellrecht: Deutsches und Europäisches Recht“ von Ulrich Loewenheim / Karl M. Meessen / Alexander Riesenkampff ist jetzt in der 2. Auflage (2009) und komplett überarbeitet erschienen. BOEHMERT & BOEHMERT-Partner und Kartellrechtexperte Prof. Dr. Jan Bernd NORDEMANN ist auch in dieser neuen Auflage maßgeblicher Mitautor. Er hat die Kommentierungen zu § 1 GWB (Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen), § 2 GWB (Freigestellte Vereinbarungen), § 3 GWB (Mittelstandskartelle) und § 30 GWB (Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften) verfasst und nun für die aktuelle Ausgabe komplett aktualisiert. Der Standardkommentar des deutschen und europäischen Kartellrechts ist im Münchner Beck Verlag erschienen und umfasst 3032 Seiten. ISBN: 978-3406576492.
10.09.2009
GRUR 03/07 mit Artikel von BOEHMERT & BOEHMERT-Partner zum Urhebervertragsrecht und Kartellrecht.
Die aktuelle Ausgabe der GRUR 03/07 enthält einen neuen Artikel von BOEHMERT & BOEHMERT-Partner Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann mit dem Titel „Urhebervertragsrecht und neues Kartellrecht gemäß Art. 81 EG und § 1 GWB“. Prof. Dr. Nordemann untersucht in diesem Artikel insbesondere kartellrechtliche Einschränkungen für urheberrechtliche Lizenzen, die sich aus dem Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen gemäß Art. 81 EG und § 1 GWB ergeben. Die Fachzeitschrift GRUR gilt als die in Deutschland führende Zeitschrift im Bereich des Geistigen Eigentums. Kunden des Beck Verlags können den Artikel hier einsehen: rsw.beck
Unser Kartellrechtsexperte, Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, ist maßgeblicher Mitautor im neuen Standardkommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht "Loewenheim/Meessen/Riesenkampff" aus dem Verlag C.H.Beck, München. Der Kommentar der sogenannten "Grauen Reihe" erschien zunächst 2005 mit Band 1 zum europäischen Kartellrecht. Seit April 2006 liegt auch der Band 2 zum deutschen Kartellrecht vor. Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann hat darin die Kommentierungen zu § 1 GWB (Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen), § 2 GWB (Freigestellte Vereinbarungen), § 3 GWB (Mittelstandskartelle) und § 30 GWB (Preisbingung bei Zeitungen und Zeitschriften) verfaßt.
Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, Partner von BOEHMERT & BOEHMERT, schrieb eine Anmerkung zur Entscheidung des OLG Düsseldorf in MMR 2004, S. 618 ff., die sich mit den kartellrechtlichen Fragen des Einsatzes von SIM-Karten in GSM-Gateways befaßte.



