
Prof. Dr. jur. Wilhelm Nordemann
Rechtsanwalt, Notar a. D., zugelassen zur Vertretung vor dem Europäischen Markenamt, Partner, Potsdam
studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Tübingen und trat anschließend, 1963, in die Kanzlei von Dr. Friedrich Karl Fromm in Berlin ein. Er spezialisierte sich im Recht des Geistigen Eigentums, hier insbesondere im Urheberrecht, Urhebervertragsrecht und Wettbewerbsrecht. Auf diesen Gebieten hielt er seit 1969 Vorlesungen an der Freien Universität Berlin. Seit der Wiedervereinigung gehört er der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin an.
Wilhelm Nordemann war Mitglied der Sachverständigenkommission Urheberrecht beim Bundesminister der Justiz und Justitiar mehrerer Urheberverbände sowie Rechtsberater von Verwertungsgesellschaften. An dem 2002 in Kraft getretenen neuen Urhebervertragsrecht hat er intensiv mitgewirkt. Er ist zudem Gründungsmitglied der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, des Verbands deutscher Schriftsteller (VS) und der Berliner Theatergemeinde. Darüber hinaus war er Mitglied im Comité Exécutif der Association Littéraire et Artistique Internationale (ALAI). Außerdem war er als Mitglied der Fachausschüsse für Urheber- und Verlagsrecht sowie für Wettbewerbs- und Markenrecht in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) aktiv.
Der Deutsche Komponistenverband zeichnete ihn mit der „Medaille für besondere Verdienste um die deutsche Musik“ aus; die Dramatiker Union verlieh ihm die "Goldene Nadel". Anlässlich seines 70. Geburtstages erschien eine Festschrift, die von Prof. Dr. Ulrich Loewenheim herausgegeben wurde.
Das JUVE Handbuch 2009/2010 zählt ihn zu einem der häufig empfohlenen Anwälte in der Kategorie „Marken- und Wettbewerbsrecht“. Das MIP Handbook 2010 würdigte ihn gar als „pope of copyright“.
Wilhelm Nordemann ist der Begründer des Kommentars „Fromm/Nordemann“, einem der führenden Urheberrechtskommentare in Deutschland. Er ist ebenfalls Begründer von „Nordemann: Wettbewerbsrecht – Markenrecht“. Zudem ist er als Autor zahlreicher Aufsätze zum Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht bekannt. Er ist einer der Autoren von „Nordemann/Vinck/Hertin/Meyer: Kommentar zum International Copyright“.
E-Mail: Prof. Dr. Wilhelm Nordemann



