Prof. Dr. jur. Wilhelm Nordemann
Rechtsanwalt, Notar a. D., zugelassen zur Vertretung vor dem Europäischen Markenamt, Partner, Potsdam
studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Tübingen und trat dann in die Kanzlei von Dr. Friedrich Karl Fromm in Berlin ein. Er spezialisierte sich im Recht des Geistigen Eigentums. Auf diesem Gebiet hält er seit 1969 Vorlesungen an der Freien Universität Berlin. Seit der Wiedervereinigung gehört er der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin an. Er ist Mitglied der Sachverständigenkommission Urheberrecht beim Bundesminister der Justiz und Justitiar mehrerer Urheberverbände sowie Rechtsberater von Verwertungsgesellschaften.
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