Prof. Dr. jur. Jan Bernd Nordemann, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, zugelassen zur Vertretung vor dem Europäischen Markenamt, Partner, Berlin
Prof. Dr. Nordemann studierte Recht in Berlin, Göttingen und Cambridge. Seit 1997 arbeitet er als Rechtsanwalt für BOEHMERT & BOEHMERT. Er ist auf verschiedene Gebiete des geistigen Eigentums spezialisiert und dort ein ausgewiesener Experte:
Im Urheberrecht sowie im Presse- und Verlagsrecht vertritt Prof. Nordemann deutsche und ausländische Buch-, Zeitungs und Zeitschriftenverlage, Internetportale sowie Autoren. Daneben ist er für Filmunternehmen aus dem In- und Ausland tätig, darunter US-Studios und Unternehmensvereinigungen. Im Theaterbereich haben ihn mehrere Organisationen zu ihrem Justiziar gewählt. Als langjähriger Mitjustitiar des größten deutschen Designerverbandes verfügt er auch im Designbereich über einschlägige Expertise. Prof. Nordemann ist Mitherausgeber des "Fromm/Nordemann", einem der führenden Urheberrechtskommentare und Autor zahlreicher Kapitel im Standardwerk "Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts". Gemeinsam mit Dr. Christian Czychowski berichtet er in der führenden juristischen Zeitschrift NJW zweijährlich über die neuste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Bei der deutschen AnwaltAkademie ist er Referent im Fachanwaltskurs für Urheber- und Medienrecht und Dozent eines Einführungs- und eines Expertenkurses zum Urheberrecht. Die GRUR (Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht e.V.) hat ihn in den Ausschuss für Urheber- und Verlagsrecht gewählt. Das JUVE Handbuch 2009/2010 zählt Nordemann in diesem Jahr erneut zu einem der führenden deutschen Urheberrechtler.
Markenrechtlich ist Herr Nordemann für deutsche und internationale Unternehmen tätig, unter anderem aus der Medien- und IT-Branche, aber auch aus dem Konsumgüterbereich. Er verwaltet weltweite Markenportfolios und vertritt Markeninhaber vor deutschen und EU-Gerichten.
Im Wettbewerbsrecht begleitet Prof. Nordemann Unternehmenskampagnen und tritt in Prozessen auf. Er ist Autor des bekannten Standardwerkes "Nordemann, Wettbewerbsrecht - Markenrecht" und hält Vorlesungen zum Markenrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Das Justizprüfungsamt Berlin-Brandenburg hat ihn zum nebenamtlichen Mitglied insbesondere für Wettbewerbsrecht bestimmt.
Kartellrechtlich berät und vertritt Prof. Nordemann Unternehmen im Hinblick auf wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und das Diskriminierungsverbot. Sein Spezialgebiet ist dabei Kartellrecht und geistige Eigentumsrechte. Insoweit gilt Prof. Nordemann als einer der wenigen Kartellrechtsexperten, die an dieser Schnittstelle tätig sind. Er hat die Kommentierung im bekannten Kartellrechtskommentar "Loewenheim/Meesen/Riesenkampf" zu §§ 1, 2 und 3 GWB (Kartellgesetz) sowie zu § 30 GWB (Kartellgesetz), das Kapitel "Kartellrecht" in "Bröcker/Czychowski/Schäfer", Handbuch geistiges Eigentum im Internet, sowie weitere Aufsätze verfaßt und ist gewähltes Mitglied des GRUR-Fachausschusses Kartellrecht.
Die Humboldt-Universität zu Berlin hat Herrn Nordemann zum Honorarprofessor bestellt. Die deutsche Landesgruppe der Internationalen Vereinigung für geistiges Eigentum (AIPPI) hat ihn in den Vorstand gewählt.




