BOEHMERT & BOEHMERT

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Prof. Dr. jur. Jan Bernd Nordemann, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, zugelassen zur Vertretung vor dem Europäischen Markenamt, Partner, Berlin

Jan Bernd Nordemann studierte Recht in Berlin, Göttingen und Cambridge. Seit 1997 arbeitet er als Rechtsanwalt für BOEHMERT & BOEHMERT. Er ist auf verschiedene Gebiete des geistigen Eigentums spezialisiert und gilt dort als anerkannter Experte. Die Humboldt-Universität zu Berlin hat ihn 2007 zum Honorarprofessor bestellt.

Im Urheberrecht sowie im Presse- und Verlagsrecht vertritt Jan Bernd Nordemann deutsche und ausländische Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, Internetportale sowie Autoren. Daneben ist er für Filmunternehmen aus dem In- und Ausland tätig, darunter US-Studios und Unternehmensvereinigungen. Im Theaterbereich haben ihn mehrere Organisationen zu ihrem Justiziar gewählt. Als langjähriger Mitjustiziar des größten deutschen Designerverbandes verfügt er auch im Designbereich über umfangreiche Expertise.

Markenrechtlich ist Jan Bernd Nordemann für deutsche und internationale Unternehmen tätig, unter anderem aus der Medien- und IT-Branche sowie aus dem Konsumgüterbereich. Er verwaltet weltweite Markenportfolios und vertritt Markeninhaber vor deutschen und EU-Gerichten. Das Magazin WirtschaftsWoche (30/2011) zählt ihn zu den 25 "Top-Anwälten im Markenrecht".

Im Wettbewerbsrecht begleitet Jan Bernd Nordemann Unternehmenskampagnen und tritt in Prozessen auf. Er hält Vorlesungen zum Marken- und Wettbewerbsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Das Justizprüfungsamt Berlin-Brandenburg hat ihn zum nebenamtlichen Mitglied insbesondere für Wettbewerbsrecht bestimmt.

Im Kartellrecht berät und vertritt Jan Nordemann Unternehmen im Hinblick auf wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und das Diskriminierungsverbot. Sein Spezialgebiet ist dabei Kartellrecht und geistige Eigentumsrechte. Hier gilt er als einer der wenigen an dieser Schnittstelle tätigen Kartellrechtsexperten. Er ist gewähltes Mitglied des GRUR-Fachausschusses Kartellrecht.

Für die GRUR ist er zudem als gewähltes Mitglied im Ausschuss für Urheber- und Verlagsrecht aktiv. In der deutschen Landesgruppe der AIPPI ist er ebenfalls Teil des Vorstands. Die AIPPI wählte ihn auf internationaler Ebene in ihr Programme Committee sowie erst kürzlich zum Chairman des neu geschaffenen Special Committees „Copyright“.

Das JUVE Handbuch 2011/2012 zählt Nordemann auch in diesem Jahr zu einem der führenden deutschen Urheberrechtler. Best Lawyers International 2010 führt ihn in seiner Aufzählung empfohlener Anwälte für den Bereich IP, Entertainment und Media an. Legal 500 Deutschland 2010 / 2011 attestiert ihm eine besondere Anerkennung in der Beratung zu urheberrechtlichen Themen im Presse- und Verlagsrecht.

 

Publikationen:

Jan Bernd Nordemann ist Mitherausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Kartellrecht:

  • Er ist Mit-Autor des bekannten Standardwerkes "Nordemann: Wettbewerbsrecht - Markenrecht"
  • Mitherausgeber des "Fromm/Nordemann", einem der führenden Urheberrechtskommentare
  • Autor zahlreicher Kapitel im Standardwerk "Loewenheim: Handbuch des Urheberrechts"
  • Gemeinsam mit Dr. Christian Czychowski berichtet er in der führenden juristischen Zeitschrift NJW im zweijährigen Turnus über die neuste Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung.
  • Nordemann hat die Kommentierung im bekannten Kartellrechtskommentar "Loewenheim/Meesen/Riesenkampf" zu §§ 1, 2 und 3 GWB (Kartellgesetz) sowie zu § 30 GWB (Kartellgesetz) verfasst.
  • Auch das Kapitel "Kartellrecht" in "Bröcker/Czychowski/Schäfer: Handbuch geistiges Eigentum im Internet“ stammen von ihm.

 

E-Mail: Prof. Dr. jur. Jan Bernd Nordemann, LL.M.

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Termine

16.03.2012:
Eröffnung der Humboldt Consumer Law Clinic mit Symposium und Prof. Dr. J. B. Nordemann. mehr...

 

 

B&B in den Medien

24.11.2011:
Prof. Dr. J. B. Nordemann mit Statement zur Einstellung des
"zu Guttenberg"-Verfahrens u.a. im "Stern". mehr...

Prof. Dr. J. B. Nordemann in der FTD vom 07.10.2011 zum BGH-Urteil „Gebühren an Bankautomaten“. mehr...

WirtschaftsWoche zählt Prof. Dr. J. B. Nordemann zu den 25 Top-Anwälten für Markenrecht“. mehr...

“Die Welt”: “Guttenbergs nächstes Problem” – mit Statement von Prof. Dr. J. B. Nordemann“. mehr...

 

 

Aktuelles

11. Auflage (2012) des Standardwerks „Nordemann: Wettbewerbsrecht – Markenrecht“ erschienen. mehr...

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Kanzleien in Deutschland 2011“: „Prof. Dr. J. B. Nordemann – ein häufig zu Rate gezogener Experte.“ mehr...