
Prof. Dr. jur. Axel Nordemann
Rechtsanwalt, zugelassen zur Vertretung vor dem Europäischen Markenamt, Honorarprofessor an der Universität Konstanz, Partner, Berlin
studierte Jura in Göttingen und München. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber und Wettbewerbsrecht in München tätig. In dieser Zeit promovierte er über das Urheberrecht an Fotografien. 1992 arbeitete er als Rechtsanwalt zunächst für eine kleinere Kanzlei in München; 1993 trat er bei Boehmert & Boehmert ein, seit 1996 ist er Partner. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.
Im Markenrecht ist Axel Nordemann für deutsche und internationale Unternehmen unterschiedlichster Branchen tätig: So beauftragen ihn z.B. Verlagsunternehmen, Radiosender, Pharmahersteller, Werbeunternehmen, Spielzeughersteller, Unternehmen der Ausstellungsbranche, ein deutsches Museum sowie Einzelhandelsunternehmen mit der Wahrung und Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen. Er verwaltet weltweite Markenportfolios und vertritt Markeninhaber vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt sowie vor deutschen Gerichten und dem EuG/ EuGH.
Im Urheberrecht ist Axel Nordemann überwiegend für nationale und internationale Medienunternehmen und Verlage tätig. Er berät in der urheberrechtlichen Vertragsgestaltung und in urheberrechtlichen Verletzungsverfahren. Außerdem ist er häufig im Bereich der Produktnachahmungen an der Schnittstelle zwischen Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht tätig.
Im Wettbewerbsrecht berät Axel Nordemann Unternehmen vor allem im Hinblick auf Produktnachahmungen sowie irreführende Werbung.
Axel Nordemann ist Mitglied des Board of Trustees der CSUSA und ALAI. Er ist zudem Mitglied des Fachausschusses für Wettbewerbs- und Markenrecht der GRUR sowie des Academic Committee der INTA.
Das JUVE Handbuch 2011 / 2012 zählt ihn gleich mehrfach zu den empfohlenen Anwälten, insbesondere im Marken- und Wettbewerbsrecht und in der Kategorie Medien und Verlage. Auch Best Lawyers 2010 führt ihn unter den ausgewählten Anwälten im Bereich IP an.
Publikationen:
Axel Nordemann ist Autor und Mitherausgeber zahlreicher Publikationen in den Bereichen Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht:
- Mitautor des Lehrbuchs „Nordemann: Wettbewerbsrecht – Markenrecht“ (201011)
- Mitherausgeber und Mitautor des Standardkommentars „Fromm/Nordemann: Urheberrecht“, (200810)
- Autor zahlreicher Kapitel in „Loewenheim: Handbuch des Urheberrechts“ (20092)
- Gemeinsam mit Dr. Czychowski hat er die Kapitel zum nationalen und internationalen Urheberrecht in „Hasselblatt: Münchener Anwaltshandbuch gewerblicher Rechtsschutz“ (20083) verfasst
- Mitherausgeber und Co-Autor des neuen Kommentars zum Wettbewerbsrecht „Götting/Nordemann“ (2009)
- Autor zweier Beispiele unlauteren Wettbewerbs im Kommentar „Fezer: Lauterkeitsrecht: UWG“ (20092)
E-Mail: Prof. Dr. Axel Nordemann



